Im Zuge der von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen für die Wirtschaft wurde der Entlastungs­satz nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) für die geleistete Stromsteuer von 5,13 €/MWh für das Kalenderjahr 2023 auf nunmehr 20,00 €/MWh für die Kalenderjahre 2024 und 2025 für nachweislich zum Regelsteuersatz (20,50 € je MWh) versteuerten Strom angehoben.

Voraussetzung ist die Entnahme des Stroms zu betrieblichen Zwecken durch ein Unternehmen des Pro­duzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft. Dieser Strom darf nicht schon aus anderen Gründen von der Stromsteuer befreit sein. Daher ist die Stromsteuerentlastung nun auch für kleinere landwirtschaftliche Betriebe mit einem jähr­lichen Strombezug ab etwa 25.000 bis 30.000 kWh interessant und wird gewährt soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Betrag von 250 Euro übersteigt.

Das Landvolk verfügt hierfür über einen Beraterzugang und wir unterstützen wir Sie gerne bei der An­tragstellung.

Weitere Informationen hierzu können Sie unserem Rundschreiben vom 21.01.2025 entnehmen oder das persönliche Gespräch suchen unter 0471 92495-0. Wir beraten Sie gerne.

 2025-01-21_RS_Stromsteuer.pdf